Marken und Handelsnamen

1. Allgemeine Beratung      

Es ist vor allem unser Ziel, den Erfordernissen unserer Mandanten in individueller Form nachzukommen, wofür wir die Registrierung der Marken und/oder Handelsnamen vorschlagen, die zum Schutz ihrer Produkte, der Kennzeichnung ihrer Dienstleistungen und/oder zur Identifizierung ihrer Geschäftstätigkeit notwendig sind, und zwar sowohl in Spanien als auch weltweit.

Zu diesem Zweck prüft unser Team zunächst die Art der Geschäftstätigkeit des Mandanten und schlägt gemäss der Internationalen Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen den besten geeigneten Schutz vor, entweder in Form von spanischen Marken und Handelsnamen, Gemeinschaftsmarken, internationalen Marken und/oder nationalen Marken in jedem beliebigen Land der Welt.

2.  Recherchen nach Voreintragungen

Unserer Meinung nach ist die Voreintragungsrecherche für Kennzeichen, die unsere  Mandanten ausgewählt  haben, von wesentlicher Bedeutung zur Feststellung, ob seine Registrierung als Marke oder Handelsname möglich ist.

Zu diesem Zweck haben unsere Mitarbeiter Zugriff auf die Datenbanken der betreffenden Kennzeichen, um Eintragungen, die mit dem vom Mandanten gewählten Zeichen in Beziehung stehen könnten, ausfindig zu machen, und zwar sowohl in unserem Land, der Europäischen Union als auch in anderen Ländern der Welt, wobei uns unser ausgedehntes Netzwerk von Partnern behilflich ist.

Danach werden die Ergebnisse dieser Recherchen von unserem Fachpersonal in einem Bericht an die Mandanten genau analysiert, damit sie in der Lage sind einzuschätzen, ob das von ihnen ausgewählte Kennzeichen als Marke oder Handelsname eintragungsfähig ist.

3.  Anmeldung und Bearbeitung     

Nach der Entscheidung über die Abdeckung der Geschäftstätigkeit unserer Mandanten durch Marken und/oder Handelsnamen und der Prüfung deren Eintragungsfähigkeit durch eine Voreintragungsrecherche, besteht der nächste Schritt in der Anmeldung des Schutzrechtes beim zuständigen Amt.

Unsere Markenabteilung führt die notwendigen Schritte durch, um im Namen und in Vertretung unserer Mandanten die Anmeldungen für spanische Marken und/oder Handelsnamen beim spanischen Patent- und Markenamt (OEPM), für Gemeinschaftsmarken beim Amt für die Harmonisierung des Binnenmarktes (HABM) oder für internationale Marken bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) und/oder nationale Marken bei den Markenämtern eines anderen Landes einzureichen.

Für die Einreichung einer Anmeldung für eine Marke oder einen Handelsnamen benötigen wir die folgenden Angaben und Unterlagen:

  • Vollständige Personalangaben des Inhabers.
  • Bezeichnung / Logo (vorzugsweise im .jpg-Format).
  • Waren / Dienstleistungen.
  • Territorialer Geltungsbereich der Marken (Land/Länder).
  • Vertretervollmacht. (+)

Andererseits können im Verlauf des Eintragungsverfahrens von Marken und/oder Handelsnamen Widersprüche seitens Dritter oder sogar von amtswegen erhoben werden.

In einem derartigen Fall übernimmt unsere Markenabteilung bei den zuständigen Ämtern die notwendigen Massnahmen zur Verteidigung der Anmeldungen unserer Mandanten (Beantwortung der Zurückweisung von nationalen Kennzeichen, von internationalen Marken, Verwaltungsbeschwerden etc.).

4.   Überwachung                   

Unsere Markenabteilung bietet unseren Mandanten eine ständige Kontrolle neuer Anmeldungen von Marken und Handelsnamen, die angemeldet und in den diversen nationalen und internationalen Amtsblättern oder weltweit veröffentlicht werden. Damit soll verhindert werden, dass ihre Kennzeichen teilweise oder ganz von Dritten in böswilliger Absicht nachgeahmt werden und diese sich das in ihrem Geschäftsbereich erworbene Ansehen widerrechtlich aneignen.

Sobald unser Überwachungssystem ein neues Kennzeichen entdeckt, das mit den eingetragenen Schutzrechten unserer Mandanten identisch oder ähnlich ist, macht unsere Markenabteilung die entsprechende Mitteilung, damit der Mandant sein Recht auf Anfechtung der neuen Anmeldung ausüben kann.

Ausserdem übernimmt unsere Markenabteilung die Ausarbeitung und Einreichung von Argumenten zur Verteidigung der Schutzrechte unserer Mandanten bei den diversen Behörden, die für die Eintragung von Marken und/oder Handelsnamen zuständig sind, damit diese die Versagung der angefochtenen Kennzeichens verfügen (Widerspruchsschriftsätze, Einwendungen, Beschwerden etc.).

5.  Aufrechterhaltung und Verlängerung

Für unsere Mandanten bietet unsere Markenabteilung einen Kontroll- und Überwachungsservice für ihre Schutzrechte über die gesamte gesetzliche Gültigkeitsdauer, um sie rechtzeitig über die Fristen und die notwendigen Massnahmen für die Aufrechterhaltung derselben zu informieren.

Das gilt auch für die Bearbeitung von Verlängerungsanträgen, die Vorbereitung und Einreichung von Benutzungsnachweisen, Einzahlung der Gebühren sowie jede andere notwendige Massnahme für die Aufrechterhaltung der Marken und Handelsnamen unserer Mandanten.

In Spanien -wie auch in den meisten anderen Ländern- haben die Marken und Handelsnamen eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren, gerechnet vom Tag ihrer Anmeldung. Danach können sie unbegrenzt für jeweils weitere zehn Jahre erneuert werden, wofür bei der zuständigen Behörde ein Verlängerungsantrag zusammen mit einer Vertretervollmacht eingereicht werden muss. (+)

6.  Eintragung von Änderungen bei der Inhaberschaft

Unabhängig von der Übertragung eines Unternehmens als Ganzes oder eines Teils davon können Marken und/oder Handelsnamen übertragen werden, als Sicherheit hinterlegt werden, Gegenstand anderer Steuern, Lizenzen, Kaufoptionen, Pfändungen oder weiterer Massnahmen sein, die sich aus einem Zwangsversteigerungsverfahren ergeben, und zwar für alle oder einen Teil der Waren oder Dienstleistungen für die sie registriert bzw.  angemeldet worden sind.

Unsere Markenabteilung veranlasst bei den für die Registrierung von Marken und/oder Handelsnamen zuständigen Ämtern auf nationaler oder internationaler Ebene die Eintragung der geänderten Inhaberschaft in Bezug auf die Marken und/oder Handelsnamen unserer Mandanten, die sich aus einem Verkauf, einer Fusion von Unternehmen, der Namensänderung einer Firma, einer Lizenzvergabe, sowie der Eintragung von Lasten (Pfändung, Hypotheken etc.) ergeben hat.

Für die Eintragung der geänderten Inhaberschaft für Marken und/oder Handelsnamen werden folgenden Angaben und Unterlagen benötigt:

  • Die vollständigen Daten des Rechtsvorgängers und des Rechtsnachfolgers.
  • Die betroffenen Schutzrechte.
  • Der Rechtsvorgang, der zur Änderung der Inhaberschaft geführt hat.
  • Vertretervollmacht. (+)

7.  Verwaltung von Marken im Internet

Wir bieten unseren Mandanten einen Kontroll- und Überwachungsservice im Internet bezüglich der Benutzung ihrer Marken und/oder Handelsnamen mit regelmässigen Informationen über Risiken und Bedrohungen.

Dieser Service hat vor allem den folgenden Zweck:

  • Aufdeckung einer unangemessenen oder nicht autorisierten Benutzung ihrer Marken und/oder Handelsnamen
  • Online-Überwachung von Pirateriehandlungen, die ihre Markenschutzrechte schädigen
  •  Kontrolle der Benutzung ihrer Markenschutzrechte in den diversen sozialen Netzwerken
  • Online-Förderung der Reputation ihrer eigenen Marken

8.  Kontrolle von Pirateriewaren vor den Zollbehörden

Zur Verhinderung der Ein- und Ausfuhr und der Vermarktung von Pirateriewaren bieten wir unseren Mandanten einen Überwachungsservice durch diverse Kontrollmassnahmen beim Zollverkehr im Herkunftsland und am Bestimmungsort. Der Antrag auf Grenzbeschlagnahme liefert uns die erforderlichen Informationen zur Verteidigung der Rechte unserer Mandanten.

Dieser Service dient vor allem dem folgenden Zweck:

  • Aufspüren von gefälschten Waren und Produkten;
  • ihr Eindringen in den Geschäftsverkehr zu verhindern;
  • Durchführung von zivilen, strafrechtlichen oder Verwaltungsmassnahmen gegen die Verletzer;
  • konsolidierte Kontrolle der Aktiva unserer Mandanten.