Patente und Gebrauchsmuster

1. Allgemeine Beratung

Wir sind vor allem bestrebt, den Wünschen unserer Mandanten nachzukommen, indem wir eine individuelle Beratung anbieten, um den geeignetsten Schutz für ihre Erfindungen und technischen Innovationen zu gewährleisten.

Wir verfügen daher über besonders ausgebildete Mitarbeiter, die unsere Mandanten bei der Wahl der diversen Formen gewerblicher Schutzrechte individuell beraten, um so nationalen und internationalen Schutz zu erlangen, entweder durch nationale Patente und Gebrauchsmuster, europäische Patente, internationale PCT-Patente oder Patente in beliebigen anderen Ländern.

Desgleichen widmet sich unsere Patentabteilung der Ausarbeitung technischer Gutachten, in denen sie die Gültigkeit von Patenten oder Gebrauchsmustern sowie die evtl. Verletzung von Rechten Dritter prüft.

Gutachten dieser Art sind wesentlich im Falle einer gerichtlichen Aufforderung oder Konfliktes wegen einer mutmasslichen Verletzung der Rechte eines Patentes oder Gebrauchsmusters, denn sie  sind dann als Beweiselement von grosser Bedeutung.

Mit unserer Beratung unterstützen wir die Mandanten bei der Einführung von neuen Produkten und Dienstleistungen, so dass sie eine führende Stellung sowie Vorteile bei der Durchsetzung und Gewinnung von neuen Märkten erlangen. Infolge von Lizenzvergaben und der Überlassung von Technologien ergeben sich finanzielle Quellen und Einkünfte und damit ein Rücklauf der zuvor gemachten Investitionen.

2. Recherchen und technologische Information

Unsere Patentabteilung bietet unseren Mandanten Recherchen und Informationen über international registrierte Patente in allen Bereichen, als Unterstützung bei ihren Entscheidungen über die Orientierung ihrer Projekte, dem Erkennen von geschäftlichen Möglichkeiten, der Teilnahme an technologischen Abkommen oder Allianzen, dem Studium der Technologie von Wettbewerbern sowie dem Auffinden von evtl. Partnern.

Aufgrund der Kenntnis des technologischen Umfeldes können unsere Mandanten die Stellung ihres Unternehmens in einem bestimmten Sektor im Vergleich zu ihren Wettbewerbern beurteilen.

Die von unserem Team ausgearbeiteten Berichte sind für unsere Mandanten ein wichtiges Hilfsmittel bei der Planung ihrer Unternehmensstrategie und der wirtschaftlichen Optimierung ihrer Investitionen in Forschung und Entwicklung.

Desgleichen hilft die Ermittlung von früheren Vorgängen unseren Mandanten, den Stand der Technik zu kennen, bevor sie über die evtl. Anmeldung für die Registrierung einer Erfindung entscheiden, denn sie besitzen damit ein wesentliches Element für die Beurteilung ihrer Eintragungsfähigkeit.

3.  Anmeldung und Bearbeitungsverfahren

Nachdem eine Entscheidung über die Art des Schutzes für die Erfindungen unserer Mandanten getroffen worden ist, besteht der nächste Schritt in der Einreichung einer Anmeldung bei der für die Bearbeitung zuständigen Behörde.

Unsere Patentabteilung veranlasst alles Erforderliche für die Einreichung im Namen und in Vertretung unserer Mandanten von Anmeldungen für spanische Patente und/oder Gebrauchsmuster beim spanischen Patent- und Markenamt (OEPM), von europäischen Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt (EPA), PCT-Patenten bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) und/oder nationalen Patenten bei Patentämtern in anderen Ländern der Welt.

Für die Anmeldung eines Patentes oder eines Gebrauchsmusters werden die folgenden Angaben und Unterlagen benötigt:

  • Vollständige Daten des/der Inhaber/s;
  • Vollständige Daten des/der Erfinder/s;
  • Eine ausreichende Beschreibung der Erfindung, die uns die Ausarbeitung einer Beschreibung ermöglicht, sowie Figuren oder schematische Darstellungen;
  • Beschreibung des am nächsten liegenden und bekannten Standes der Technik;
  • Territorialer Bereich der Erfindung (Land/Länder);
  • Vertretervollmacht. (+)

Im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens von Patenten können von Dritten oder von den für die Bearbeitung zuständigen Behörden selbst Einwände erhoben werden, indem sie ihre Neuheit, die erfinderische Tätigkeit und/oder die gewerbliche Anwendung in Frage stellen. Gegen Gebrauchsmuster kann auch von dritter Seite Einspruch erhoben werden. Unsere Patentabteilung übernimmt die Ausarbeitung und Einreichung von Argumenten zugunsten der Erteilung der Anmeldungen unserer Mandanten bei den vorerwähnten Behörden (Schriftsätze zur Beantwortung von Zurückweisungen oder von Prüfungsergebnissen aus formellen oder sachlichen Gründen, die Ausarbeitung neuer Ansprüche, Verwaltungsbeschwerden etc.).

4.  Überwachung

In einem konkurrenzstarken technologischen Umfeld ist ein Überwachungssystem für Unternehmen und Organisationen, deren Mehrwert auf ihrer Fähigkeit für Innovationen und der Erzeugung von neuen Produkten und Dienstleistungen beruht, unerlässlich.

Unsere Patentabteilung bietet eine Überwachung neuer Anmeldungen und Erfindungen, die in den diversen nationalen und internationalen Amtsblättern oder in einem anderen Land der Welt veröffentlicht werden, um dadurch eine Verletzung der zugunsten unserer Mandanten gewährten ausschliesslichen Nutzungsrechte ihrer Erfindungen vonseiten Dritter zu vermeiden.

Diese Abteilung übernimmt auch die Ausarbeitung und Einreichung von Argumenten bei den für die Registrierung von Erfindungen zuständigen Behörden zur Verteidigung der Rechte unserer Mandanten, um dadurch die Versagung von Anmeldungen Dritter, die die Rechte unserer Mandanten  verletzen, zu erwirken.

Ausserdem bietet unsere Patentabteilung für unsere Mandanten einen technologischen Kontroll- und Überwachungsservice mit der Herausgabe von regelmässigen Informationen über Erfindungen, die in den diversen Amtsblättern im Zusammenhang mit dem Gewerblichen Rechtsschutz in allen Bereichen veröffentlicht werden. Dafür werden hauptsächlich drei Referenzen zugrunde gelegt: Inhaber – Erfinder und/oder Titel der Erfindung und/oder internationale Klasseneinordnung der Erfindung gemäss ihrem Gegenstand.

5.  Aufrechterhaltung

Unsere Patentabteilung bietet unseren Mandanten ausserdem eine Kontrolle und Überwachung ihrer Erfindungen während ihrer gesamten gesetzlichen Laufzeit, sodass wir sie rechtzeitig an die Termine und die notwendigen Massnahmen für die Aufrechterhaltung ihrer Rechte erinnern können.

Dieser Service umfasst auch die Einzahlung der jährlichen Gebühren, die während der gesamten Gültigkeitsdauer von Patenten (20 Jahre) und/oder Gebrauchsmustern (10 Jahre) fällig werden.

6.  Eintragung von Änderungen bei der Inhaberschaft

Unsere Patentabteilung sorgt für die Eintragung von Änderungen bei der Inhaberschaft bei den Patentämtern auf nationaler und internationaler Ebene für Erfindungen unserer Mandanten, die sich aus einer Übertragung infolge eines Verkaufs, einer Fusion von Unternehmen, der Namensänderung einer Firma, einer Lizenzvergabe, sowie der Eintragung von Lasten (Pfändung, Hypotheken etc.) ergeben hat.

Für die Eintragung der geänderten Inhaberschaft für Patente und/oder Gebrauchsmuster werden die folgenden Angaben und Unterlagen benötigt:

  • Die vollständigen Daten des Rechtsvorgängers und des Rechtsnachfolgers.
  • Die betroffenen Schutzrechte.
  • Der Rechtsvorgang, der zur Änderung der Inhaberschaft geführt hat.
  • Vertretervollmacht. (+)

7.  Kontrolle von Piraterie beim Zoll

Zur Verhinderung der Ein- und Ausfuhr und der Vermarktung von gefälschten Produkten bieten wir unseren Mandanten einen Überwachungsservice durch diverse Kontrollmassnahmen beim Zollverkehr im Herkunftsland und am Bestimmungsort. Der Antrag auf Grenzbeschlagnahme beim Zoll liefert uns die erforderlichen Informationen zur Verteidigung der Rechte unserer Mandanten.

Dieser Service dient vor allem dem folgenden Zweck:

  • dem Aufspüren von Pirateriewaren;
  • ihr Eindringen in den Geschäftsverkehr zu verhindern;
  • Durchführung von zivilen, strafrechtlichen oder Verwaltungsmassnahmen gegen die Verursacher der Verletzung;
  • einer konsolidierten Kontrolle der Aktiva unserer Mandanten.

8.  Validierung von Europäischen Patenten

Mit über 100 Jahren Erfahrung  in technischen Übersetzungen ist Lehmann & Fernandez, S.L. einer der besten spanischen Spezialisten für die Übersetzung von Patenten im Hinblick auf die Validierung von Europäischen Patenten beim spanischen Patent- und Markenamt zur Erlangung eines endgültigen Schutzes in Spanien.

Unser Service zeichnet sich vor allem durch folgendes aus:

  • Professionalität unserer Übersetzer: Alle Arbeiten werden von Experten auf dem betreffenden Gebiet durchgeführt. Die Übersetzung eines biochemischen Textes wird also immer von einem Chemiker mit dem Fachgebiet Biochemie angefertigt.
  • Erfahrung:  Mit über 100 Jahren Erfahrung bei der Übersetzung von Patenten und Gesetzestexten können wir für unsere Übersetzer garantieren, dass sie- Experten auf ihrem Gebiet sind. Zu den Unternehmensbereichen, in denen wir über Fachübersetzer verfügen,   gehören: Landwirtschaft, Automobilindustrie, Luftfahrt, chemische Industrie, pharmazeutische Industrie, Baugewerbe, Genetik, Elektronik, Informationstechnologien, mechanische Industrie, Telekommunikation, Transportwesen.

    – Für die Übersetzung, mit der sie beauftragt werden, qualifiziert sind.

    – Spezialisierte Linguisten sind, die immer in ihre Muttersprache übersetzen.

  • Qualität: Unser Arbeitssystem ist so geplant, dass wir den Erfordernissen unserer Mandanten grundsätzlich innerhalb der angegebenen Frist nachkommen. Hierfür verfügen wir über eine streng protokollierte Qualitätskontrolle, die hauptsächlich aus den folgenden Schritten besteht.- Der Leiter der Übersetzungsabteilung bestimmt den Service, der sich am besten den Anforderungen anpasst.

    – Der Text wird dem Übersetzer übergeben, der im Hinblick auf die Inhalte am besten geeignet ist.

    – Es findet eine sorgfältige Qualitätskontrolle mit zweimaliger Prüfung bis zur Abgabe statt.

    – Die Übersetzung wird dem Mandanten in der gewünschten Form und  innerhalb der vereinbarten Frist zugesandt.

  •  Vertraulichkeit: Alle Mitarbeiter von Lehmann & Fernandez, S.L., ganz gleich ob sie in der Übersetzungsabteilung arbeiten oder nicht, unterschreiben eine Vertraulichkeitsverpflichtung, so dass unsere Mandanten sicher sein können, dass ihre Angelegenheiten mit grösster Diskretion behandelt werden.