Geschmacksmuster
Allgemeine Beratung
Der individuelle Schutz der Formgestaltungen und Industriedesigns unserer Mandanten ist eines unserer Hauptziele. Unser Team von Fachleuten berät Sie über die Anmeldungsverfahren für nationale, EU- oder internationale Designs. Wir erstellen technische Gutachten über die Gültigkeit eines Designs und die eventuelle Verletzung von Rechten Dritter, die im Falle eines Rechtsstreits von entscheidender Bedeutung sind.
Anmeldung und Bearbeitung
Einreichung der entsprechenden Anmeldungen für Designs/Geschmacksmuster unserer Mandanten bei den zuständigen Behörden. Erforderliche Angaben und Unterlagen für die Einreichung einer Geschmacksmusteranmeldung:
- Vollständige Daten des Anmelders.
- Bildliche Darstellung/en des zu schützenden Designs (vorzugsweise im .jpg. Format).
- Produkte, auf die das Design angewandt werden soll.
- Territoriale Reichweite des Designs (Land, Länder).
- Vertretervollmacht.
Aufrechterhaltung und Verlängerung
Kontrolle und Überwachung von Designs/Geschmacksmustern während der gesamten gesetzlichen Gültigkeitsdauer, um die Mandanten rechtzeitig über Fristen und notwendige Maßnahmen für die Aufrechterhaltung derselben zu informieren.
Eintragung von Änderungen bei der Inhaberschaft
Erledigung der erforderlichen Formalitäten für die Umschreibung von Designs/Geschmacksmustern unserer Mandanten bei den zuständigen Behörden auf nationaler und internationaler Ebene sowie für die Eintragung von Belastungen oder Pfandrechten. Für die Umschreibung von Designs/Geschmacksmustern benötigte Angaben und Unterlagen:
- Vollständige Daten des Rechtsvorgängers und des Rechtsnachfolgers.
- Die betroffenen Schutzrechte.
- Der Rechtsvorgang, der zur Änderung der Inhaberschaft geführt hat.
- Vertretervollmacht.
